Eine kritische Presseanfrage beantworten Sie schriftlich, fristgerecht und erst nach einem Faktencheck. Bestehen Sie auf einer angemessenen Frist, weisen Sie falsche Vorwürfe klar zurück, ohne sie zu wiederholen, und ziehen Sie bei erkennbarer Verdachtsberichterstattung früh einen Medienanwalt hinzu. Wer so vorgeht, nimmt einem geplanten Skandalbericht die Grundlage, bevor er erscheint.
Wir erleben immer wieder, dass unsere Kundinnen und Kunden sehr blauäugig auf Presseanfragen reagieren. Dabei sind Presseanfragen oft der Beginn einer Image- und Kommunikationskrise, wenn sie nicht von Anfang an richtig behandelt werden.
Klickzahlen prägen den Online-Journalismus, und Redaktionen suchen zunehmend nach Aufregern. Indiskretionen, falsche Informationen und Beschuldigungen führen deshalb schneller zu Presseanfragen als früher, Überschriften und Berichte fallen reißerischer aus.
Im Kampf um die erste Meldung bleiben hinreichende Recherche, journalistische Sorgfaltspflicht, Persönlichkeitsrechte und ausgewogene Berichterstattung nicht selten auf der Strecke.
Wer eine kritische Presseanfrage auf die leichte Schulter nimmt, liefert der Redaktion die Schlagzeile gleich mit. Die Krise beginnt mit der ersten Antwort.
Thomas Müller, Geschäftsführer DIE PR-BERATER
Was ist Verdachtsberichterstattung?
Verdachtsberichterstattung bezeichnet Berichte über einen nicht erwiesenen Vorwurf, etwa eine Straftat oder ein schweres Fehlverhalten. Die Presse darf darüber berichten, muss dabei aber die vom Bundesgerichtshof entwickelten Voraussetzungen einhalten (grundlegend BGH, Urteil vom 7. Dezember 1999, VI ZR 51/99):
- Es liegt ein Mindestbestand an Beweistatsachen vor, der den Verdacht stützt.
- Der Vorgang hat Gewicht und berührt ein berechtigtes öffentliches Informationsinteresse.
- Der Bericht enthält keine Vorverurteilung und stellt auch entlastende Umstände dar.
- Die Redaktion hat die betroffene Person vor der Veröffentlichung angehört und ihr Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Der Pressekodex des Deutschen Presserats formuliert vergleichbare Maßstäbe in Ziffer 2 (Sorgfalt) und Ziffer 13 (Unschuldsvermutung). Für Sie als Betroffene ist die Anhörung der entscheidende Punkt: Die Presseanfrage ist in vielen Fällen genau diese Anhörung. Ihre Antwort fließt in den Bericht ein oder wird als ausgebliebene Antwort vermerkt.
Welche Frist zur Stellungnahme ist angemessen?
Ein Gesetz schreibt keine feste Antwortfrist vor. Gerichte verlangen eine angemessene Frist, deren Länge vom Umfang der Vorwürfe und von der Aktualität des Themas abhängt. Ist die Frist so kurz, dass eine sachliche Antwort unmöglich ist, kann die Anhörung als nicht ordnungsgemäß gelten und der Bericht rechtswidrig sein.
Aus unserer Praxis gelten folgende Erfahrungswerte:
| Frist | Einordnung |
| 24 Stunden und mehr | Kennzeichen seriöser Anfragen, bei überschaubaren Fragen in der Regel angemessen |
| wenige Stunden | bei komplexen Vorwürfen meist zu kurz, Verlängerung schriftlich verlangen |
| unter 2 Stunden | Kennzeichen unseriöser Anfragen: Die Geschichte steht bereits, Ihre Antwort soll nur noch als Pflichtvermerk dienen |
Fordert eine Redaktion Antworten innerhalb weniger Stunden, weisen Sie schriftlich auf Ihr Recht auf eine angemessene Frist hin, verlangen Sie eine Fristverlängerung und fordern Sie eine ausgewogene Berichterstattung ein. Medienvertreter nutzen häufig die Unkenntnis der Befragten über ihre Rechte aus, damit die geplante Verdachtsberichterstattung funktioniert. Der Standardsatz im Bericht lautet dann: „wurde angefragt, hat aber bis heute nicht reagiert“.
Eine Frist von zwei Stunden ist eine Falle. Wer seine Rechte kennt und eine angemessene Frist einfordert, zwingt die Redaktion zurück zur Sorgfalt.
Thomas Müller, Geschäftsführer DIE PR-BERATER
Kritische Presseanfrage: Ablauf in sieben Schritten
- Bitten Sie um die Fragen in schriftlicher Form und sagen Sie spontane Radio- oder TV-Interviews vorerst ab.
- Notieren Sie Eingangszeit, Absender, Medium und gesetzte Frist.
- Prüfen Sie die Frist und verlangen Sie bei Bedarf schriftlich eine Verlängerung.
- Stellen Sie das Antwortteam zusammen: Geschäftsführung, Kommunikation und bei erkennbarer Verdachtsberichterstattung ein Medienanwalt.
- Führen Sie den Faktencheck durch (nächster Abschnitt).
- Formulieren Sie die Antwort, lassen Sie sie juristisch prüfen und versenden Sie sie innerhalb der Frist.
- Dokumentieren Sie den gesamten Schriftverkehr und beobachten Sie die anschließende Berichterstattung, um bei Rechtsverstößen Gegendarstellung oder Unterlassung prüfen zu lassen.
Faktencheck vor der Antwort
Die schriftlichen Fragen verraten in der Regel mehr über den geplanten Bericht als jedes Telefonat. Klären Sie vor der ersten Zeile Ihrer Antwort vier Punkte:
- Welche Vorwürfe stecken in den Fragen, auch in scheinbar neutral formulierten?
- Welche dieser Vorwürfe treffen zu, welche teilweise, welche gar nicht?
- Welche Geschichte will die Redaktion erzählen, und welche Rolle ist Ihnen darin zugedacht?
- Woher erhält die Presse ihre Informationen, und wer steckt letztendlich hinter dem Angriff?
Die vierte Frage entscheidet häufig über die Abwehrstrategie. Ein unzufriedener ehemaliger Mitarbeiter, ein Wettbewerber oder ein Verfahrensgegner liefert Informationen mit erkennbarer Absicht. Lässt sich die Quelle eingrenzen, können Sie Ihre Antwort auf deren bekannte Behauptungen ausrichten.
Antworten auf eine Presseanfrage formulieren
Rechnen Sie damit, dass andere Ihre Antworten zum Teil im Wortlaut zu sehen bekommen. Antworten Sie deshalb stets freundlich, verständnisvoll und konziliant, und gehen Sie nicht auf Provokationen ein. Falschaussagen und Verleumdungen weisen Sie dagegen klar von sich.
Wichtig: Wiederholen Sie dabei den Vorwurf nicht. Jede Wiederholung liefert der Redaktion ein Zitat, das den Verdacht in Ihrer eigenen Stimme transportiert. Wirksamer ist die Darstellung des belegbaren Sachverhalts:
| Vermeiden | Verwenden |
| „Wir haben keine Gelder veruntreut.“ | „Alle Zahlungen sind im Jahresabschluss 2025 ausgewiesen und vom Wirtschaftsprüfer testiert.“ |
| „Die Vorwürfe der Mitarbeiterin sind haltlos.“ | „Die arbeitsrechtliche Prüfung hat keine Pflichtverletzung ergeben. Das Ergebnis liegt seit März vor.“ |
Konzipieren Sie Ihre Antworten so, dass der Journalist damit seine Verdachtsberichterstattung nicht befüttern kann. Im besten Fall nehmen sie dem geplanten Bericht die Luft. Belegen Sie jede Aussage mit Daten, Dokumenten oder benennbaren Prüfungen, und räumen Sie den Teil eines Vorwurfs ein, der zutrifft, samt den Konsequenzen, die Sie gezogen haben.
Scheibchenweise Anfragen erkennen
Im Skandalisierungs- und Krisenfall stellen einige Journalistinnen und Journalisten ihre Anfrage oft scheibchenweise. Die ersten Fragen erscheinen meist harmlos, die Folgefragen bringen Sie leicht ins Schwitzen, bis am Schluss die Bombe aufschlägt. Zu diesem Zeitpunkt liegen Ihre früheren Antworten bereits als Zitat vor.
Behandeln Sie deshalb schon die erste Anfrage als möglichen Auftakt. Prüfen Sie jede Antwort darauf, ob sie mit späteren, schärferen Fragen vereinbar bleibt. Halten Sie alle Antworten in einem Dokument zusammen, damit Ihre Aussagen über alle Runden hinweg widerspruchsfrei bleiben.
Häufig müssen Sie die ersten Fragen ad hoc beantworten, bevor Akteure und Motive hinter der Anfrage erkannt sind und die Abwehrstrategie steht. Sie fahren dann auf Sicht, dürfen aber die Geschwindigkeit nicht zu sehr drosseln, denn Sie müssen um Glaubwürdigkeit kämpfen.
Wann Sie einen Medienanwalt hinzuziehen
Ziehen Sie einen Medienanwalt hinzu, sobald eine Anfrage einen nicht erwiesenen Vorwurf enthält, die Frist offensichtlich zu kurz ist oder Persönlichkeitsrechte berührt sind. Rechnen Sie bei einem Thema bereits mit kritischen Anfragen, gehört der Anwalt von Beginn an ins Antwortteam.
Wenn Journalisten wissen, dass Sie die Spielregeln kennen, agieren sie vorsichtiger. Weisen Sie deshalb auf die Anforderungen an Verdachtsberichterstattung hin und drohen Sie im Notfall an, juristisch gegen Verdachtsberichterstattung oder die Verletzung von Persönlichkeitsrechten vorzugehen. Kommt es zum Verstoß, schalten Sie unbedingt einen Medienanwalt ein, um Glaubwürdigkeit und Position zu wahren.
Nach einer rechtswidrigen Veröffentlichung kommen vor allem drei Instrumente in Betracht: die Gegendarstellung nach dem jeweiligen Landespressegesetz, der Unterlassungsanspruch gegen weitere Verbreitung und in schweren Fällen Schadensersatz oder Geldentschädigung.
Häufige Fragen zu kritischen Presseanfragen (FAQ)
Muss ich eine Presseanfrage beantworten?
Eine Pflicht zur Antwort besteht für Unternehmen und Privatpersonen nicht. Behörden unterliegen dagegen dem Auskunftsanspruch der Presse nach den Landespressegesetzen. Wer bei kritischen Vorwürfen schweigt, überlässt die Darstellung allerdings vollständig der Redaktion und ihren Quellen.
Ist „kein Kommentar“ eine gute Antwort?
Bei einer kritischen Anfrage wirkt „kein Kommentar“ meist wie ein Eingeständnis. Eine kurze, belegte Stellungnahme zu den zentralen Punkten ist fast immer die bessere Wahl. Laufende Verfahren oder Verschwiegenheitspflichten können Sie als Grund für eine eingeschränkte Antwort benennen.
Darf die Redaktion meine Antwort kürzen?
Redaktionen dürfen Stellungnahmen kürzen, solange der Sinn nicht verfälscht wird. Formulieren Sie Ihre Kernaussage deshalb in den ersten ein bis zwei Sätzen, damit sie auch gekürzt erhalten bleibt.
Soll ich ein Telefoninterview geben?
Bei kritischen Themen ist die schriftliche Antwort sicherer, da Sie den Wortlaut kontrollieren und dokumentieren. Ein Gespräch kommt erst in Frage, wenn der Faktencheck abgeschlossen ist und die Kernaussagen feststehen.
Was ist der Unterschied zwischen Gegendarstellung und Unterlassung?
Die Gegendarstellung gibt Ihnen das Recht, falsche Tatsachenbehauptungen im selben Medium mit Ihrer eigenen Darstellung zu beantworten. Der Unterlassungsanspruch verbietet der Redaktion, eine rechtswidrige Behauptung weiter zu verbreiten.
Fazit
Eine kritische Presseanfrage ist häufig der erste Zug in einem Angriff auf Ihre Reputation. Wer seine Rechte kennt, auf einer angemessenen Frist besteht, die Urheber des Angriffs identifiziert und Falschaussagen klar zurückweist, behält die Deutungshoheit. Bei Verdachtsberichterstattung gehört ein Medienanwalt von Anfang an ins Verteidigungsteam.
Über den Autor
Thomas Müller ist Gründer und Geschäftsführer der Agentur DIE PR-BERATER und berät seit fast 30 Jahren Ministerien, Verbände und Unternehmen in Krisenprävention, Krisen-PR und Skandalisierungs-PR.
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